Transport lebender Tiere auf dem Luftweg – sicher
Der Transport von lebenden Tieren auf dem Luftweg erfolgt gemäß den IATA-Vorschriften (Live Animals Regulations).
AirSPS wickelt alle Transporte von lebenden Tieren auf dem Luftweg ab. Senden Sie Ihre Anfrage per E-Mail und erhalten Sie eine ausführliche Beratung – [email protected].
Vorschriften für den Transport lebender Tiere auf dem Luftweg
Der Versender muss den Versand von lebenden Tieren im Voraus mit unseren Experten abstimmen (spätestens 48 Stunden vor dem Versand). Ausfuhr-/Einfuhr- und Durchfuhrgenehmigungen sowie eine Veterinärbescheinigung in der vorgeschriebenen Form müssen rechtzeitig eingeholt werden.
Der Kunde ist verpflichtet, alle behördlichen Auflagen für die Beförderung von Tieren auf dem Luftweg einzuhalten. Das Tier muss über die erforderlichen Bescheinigungen (z. B. Gesundheitszeugnis usw.) und Quarantänevorschriften verfügen, bevor es für den Versand vorbereitet wird.
Die zum Transport vorgeführten Tiere müssen sich in einem guten Zustand befinden (gesund sein) und für den Transport an ihren endgültigen Bestimmungsort geeignet sein. Der Versender muss den Beförderer informieren, wenn das Tier trächtig ist oder innerhalb der letzten 48 Stunden geworfen hat. Als trächtig gemeldete Tiere werden nur dann zur Beförderung zugelassen, wenn eine tierärztliche Bescheinigung vorgelegt wird, in der bestätigt wird, dass das Tier transportfähig ist und während des Transports keine Gefahr einer Geburt besteht. Infizierte, kranke oder verletzte Tiere werden nicht zur Beförderung angenommen.
Der Versender ist dafür verantwortlich, zuverlässige Informationen über den Gesundheitszustand des Tieres zu liefern.
Der Luftfrachtführer haftet nicht für Verluste, Schäden oder Kosten, die während der Beförderung auf dem Luftweg durch den Tod oder die Verletzung eines Tieres entstehen, unabhängig davon, ob diese auf natürliche Ursachen zurückzuführen sind oder durch das Verhalten des Tieres selbst verursacht wurden.
Der Beförderer haftet auch nicht für die Verletzung oder den Tod eines Tieres, die durch Mängel des Behältnisses oder durch die Unfähigkeit des Tieres, den Veränderungen seiner natürlichen Umgebung während der Beförderung auf dem Luftweg standzuhalten, verursacht werden.
Verpackung und Etikettierung
Behältnisse und Käfige für den Transport lebender Tiere sind vom Versender bereitzustellen.
Alle Behälter für den Transport von lebenden Tieren müssen den allgemeinen Anforderungen der IATA für den Transport von lebenden Tieren entsprechen.
Aus Sicherheitsgründen dürfen die Tiere nur in geschlossenen Behältern transportiert werden. Der Boden des Behälters/Käfigs muss wasserdicht und mit saugfähigem Material bedeckt sein.
Die Größe des Behälters sollte der Größe des zum Transport angenommenen Tieres entsprechen.
Wasser und Futter, die das Tier während des Fluges benötigt, sollten sich in dem Behälter befinden.
Die Container müssen trocken und sauber sein, um eine Verunreinigung des Flugzeugs zu vermeiden, und über Einrichtungen zum Be- und Entladen verfügen, um Verletzungen des Personals zu vermeiden.
Der Versender ist für alle notwendigen Markierungen und Kennzeichnungen jedes Containers mit dem Tier verantwortlich. Jeder Behälter muss ausreichend Platz für die Anbringung der vorgeschriebenen Schilder und Kennzeichnungen bieten.
Jeder Behälter muss Folgendes tragen
- Vollständiger Name, Anschrift und 24-Stunden-Kontakttelefonnummer des Versenders und Empfängers;
- Wissenschaftliche und gebräuchliche Bezeichnung des Tieres und die Anzahl der Tiere im Container gemäß der Bescheinigung des Versenders;
- Behältnisse, in denen giftige Tiere transportiert werden, müssen mit „Giftig“ gekennzeichnet sein. Behältnisse, in denen Tiere oder Vögel transportiert werden, die durch Drähte oder Lüftungsöffnungen beißen oder Schaden anrichten können, müssen mit der Aufschrift „Diese Tiere beißen“ versehen sein;
- Beim Transport von lebenden Tieren werden in der Regel keine Beruhigungsmittel verwendet. Wenn jedoch ein solches Medikament verwendet wird, sollte dies auf dem Behältnis vermerkt werden.